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(Aerokurier 1/2018, S. 92-94)

Wir haben die Redaktion des Aerokuriers gebeten, die Tatsachen im Bericht zum Thema Wolkenflug mit unserem folgenden Beitrag richtig zu stellen:

"Der Aerokurier-Bericht bedarf einer Klar- und Richtigstellung: Die Bundeskommission Segelflug hat bereits in ihrer Mitgliederversammlung am 3. November 2017 zum Ausdruck gebracht, dass die Ermöglichung des Wolkenflugs aus Sicherheitsgründen nicht mit Priorität verfolgt wird. Wir haben deutlich gesagt: Wolkenflug ohne Ausbildung und Procedures ist gefährlich und hat im alltäglichen Streckensegelflug nichts zu suchen. Keineswegs tolerieren wir das Heranfliegen an die Basis. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Wolkenabstände ist unter anderem auch im Luftraum E ungemein wichtig, um Kollisionen mit IFR-Flügen zu vermeiden.

Wir erkennen an, dass etwa 90 Piloten in Deutschland einen Anspruch darauf haben, von ihrer Wolkenflugberechtigung Gebrauch machen zu können. Zur praktischen Durchführung von Wolkensegelflügen besteht derzeit eine Regelungslücke. Der Bedarf, hieran etwas zu ändern und Wolkenflug möglich zu machen, ist jedoch äußerst gering. Der Bundesausschuss Unterer Luftraum (BAUL) des DAeC hat uns dazu erklärt, dass dieses Thema nur einen kleinen Bruchteil seiner Kapazitäten in Anspruch nimmt, da wichtigere Aufgaben zu erfüllen sind. Wir bitten daher die Medien, bezüglich der sehr geringen Bedeutung, die das Randthema Wolkenflugsegelflug für uns hat, keine falschen Eindrücke zu erwecken.“

Der Aerokurier versicherte, unsere Klar- und Richtigstellung in der Ausgabe 4/2018 mit der folgenden Anmerkung zu veröffentlichen:

„Antwort der Redaktion: Der Vorsitzende der Buko Segelflug, Walter Eisele, hat gegenüber dem aerokurier unmissverständlich klar gemacht, dass sich Piloten strikt an die Wolkenabstände im Luftraum Echo zu halten hätten. Jene, die sie unterschreiten, bezeichnete Eisele als schwarze Schafe, die allen Segelfliegern schadeten und die Zusammenarbeit mit der DFS in Luftraumfragen unterminierten. Sollte aus dem Artikel eine gegenteilige Auslegung herausgelesen worden sein, so war das keinesfalls beabsichtigt, da es nicht den Tatsachen entspricht."

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